1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen sind verbindlich und treten mit der Auftragserteilung oder Durchführung der Arbeiten bzw., Bestellung oder Lieferung der Waren in Kraft. Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform und der schriftlichen Zustimmung der camppartner.com OHG, Tannenhof 11, 23743 Grömitz, im folgenden Auftragnehmer genannt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Folgegeschäfte, auch wenn bei deren Abschluß nicht nochmals darauf hingewiesen wird. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten als nicht gemacht und zu ihrem Ausschluß bedarf es keines ausdrücklichen Widerspruchs seitens des Auftragnehmers. Andere Bedingungen als diese werden vom Auftragnehmer nicht anerkannt. Diese Bedingungen vom 01.08.2006 treten sofort in Kraft.

2. Angebote und Auftragsannahme
Die Angebote des Auftragnehmers sind stets freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich genannt ist. Verbesserungen, Änderungen oder Ausführung der Beschaffenheit für angebotene Waren bleiben vorbehalten.
Alle Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Auftragnehmer bestätigt wurden oder die Lieferung bzw. die Arbeiten ausgeführt wurden. Die Auftragsabwicklung beim Auftragnehmer erfolgt mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung. Das Einverständnis zur Speicherung der dazu notwendigen Daten ist mit dem Zustandekommen des Vertrages gegeben.
Die Daten des Auftraggebers, persönliche wie auftragsbezogene, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Dies gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.

3. Preise
Die in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen des Auftragnehmers genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.

4. Lieferung und Lieferverzug
Die Lieferung von Leistungen erfolgt frei Firmensitz Grömitz. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsschluß und müssen innerhalb der Auftragsbestätigung gesondert bestätigt werden um rechtswirksam zu werden. Bei nachträglichen Vertragsänderungen müssen vereinbarte Fristen und Termine neu vereinbart werden. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen, wie z.B. Aufruhr, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung oder Liefersperre seitens Zulieferanten oder höherer Instanzen, tritt Lieferverzug ein. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten Nachfrist sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haftet. Teillieferungen sind zulässig. Bei Dauerlieferverträgen gilt jede Teillieferung als ein gesondertes Geschäft.
Bei der Umsetzung von Internet-Projekten gilt die Bereitstellung der Daten auf dem Server als Lieferzeitpunkt. Die Nachricht darüber erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers per Telefon, Fax oder E-Mail.

5. Versand, Gefahrenübergang
Der Versand (einschl. etwaiger Rücksendungen) von Warenlieferungen erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Er erfolgt ab (an) Firmensitz Grömitz, Tannenhof 11. Bei allen Warenlieferungen geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Auftraggeber über. Bei Lieferung und Montage durch den Auftragnehmer geht die Gefahr mit dem Einbau auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch für Teillieferungen und dann, wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Verpackungs- und Transportmittel sowie den Versand wählt der Auftragnehmer unter Ausschluß jeglicher Haftung aus, sofern nicht der Auftraggeber hierüber rechtzeitig vor Ablauf der Lieferfrist eine Bestimmung trifft. Auf Wunsch des Auftraggebers schließt der Auftragnehmer die vom Auftraggeber verlangten Versicherungen auf Kosten des Auftraggebers ab.

6. Beratung
Die vom Auftragnehmer durchgeführten Beratungen erfolgen unter objektiven Gesichtspunkten und entsprechen dem Stand der Technik. Sie sind Dienstleistungen im Sinne von § 611 BGB und somit Entscheidungshilfen für den Unternehmer. Die Beratungen beinhalten keine Erfolgsgarantie für Maßnahmen die das beratene Unternehmen durchführt.
Der Auftraggeber ist gemäß § 242 BGB verpflichtet dem Auftragnehmer seine Tätigkeit zu ermöglichen und ihm die Erbringung seiner Leistungen zu gestatten. Ferner ist er zur Information verpflichtet und muß dem Auftragnehmer sämtliche für seine Tätigkeit erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Ebenfalls muß der Auftraggeber die zur reibungslosen Auftragsabwicklung notwendigen Entscheidungen treffen.

7. Schulung
Die vom Auftragnehmer durchgeführten Schulungen sind Unterweisungen, deren Inhalt die Vermittlung von Programm- und/oder Gerätefunktionen zum Inhalt haben. Sie sind Dienstleistungen im Sinne von § 611 BGB. Für eine erfolgreiche Umsetzung der vermittelten Programm- und/oder Gerätefunktionen in praxisorientierte Aufgabenstellungen sind hohe Anforderungen an die Schulungssteilnehmer gestellt. Aufgrund dieser sehr individuellen Bedingungen gibt es keine Erfolgsgarantie für die durchgeführte Schulung. Je nach Komplexität der Programme bzw. Geräte sind mehrtägige oder evtl. mehrwöchige Schulungen erforderlich. Es bedarf der individuellen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer über die Dauer der Schulung. Reicht der vereinbarte Zeitraum bei objektiver Beurteilung nicht aus, die geplanten Schulungsinhalte zu vermitteln, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf kostenlose Nachbesserung.

8. Dienstleistungen
Der Auftragnehmer hat das Recht zur Durchführung der vereinbarten Dienstleistung Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen heranzuziehen. Ist der Auftragnehmer nicht in der Lage, gleich aus welchen Gründen, die vereinbarte Dienstleistung selbst zu erbringen, hat er das Recht, die Verpflichtung zur Dienstleistung auf Dritte zu übertragen.
Das vereinbarte Honorar ist fällig mit Abschluß der Dienstleistung. Wird keine besondere Vergütungsart vereinbart, gilt als Dienstleistungshonorar ein Zeithonorar als vereinbart. Die Höhe des Honorars errechnet sich dann aus der Dauer der erbrachten Dienstleistung, multipliziert mit dem für die vereinbarte Dienstleistung gültigen Stundensatz des Auftragnehmers (siehe Punkt 3 AGB). Der Auftragnehmer hat das Recht, Teilrechnungen für die bereits erbrachten Dienstleistungen zu stellen.
Die Beendigung einer Dienstleistung, für die keine bestimmte Dauer festgelegt ist, muß durch eine schriftliche Kündigung unter Einhaltung der folgenden Fristen erfolgen:

  • Wenn die Vergütung nach Tagen bemessen ist, drei Werktage bis zum gewünschten Kündigungstermin.
  • Wenn die Vergütung nach Wochen bemessen ist, spätestens am Freitag, zwei Wochen vor Ablauf der Woche zu deren letztem Werktag die Kündigung gewünscht wird.
  • Wenn die Vergütung nach Monaten bemessen ist, spätestens sechs Wochen vor Ablauf des Monats zu dessen letztem Werktag die Kündigung gewünscht wird.
  • Wenn die Vergütung nach Vierteljahren oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende.
  • Wenn die Vergütung nicht nach Zeitabschnitten bemessen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einer Woche.

Die vorzeitige Beendigung einer Dienstleistung mit einer fest vereinbarten Dauer seitens des Auftraggebers ist nicht möglich. Kündigt der Auftraggeber trotzdem die Dienstleistung mit einer fest vereinbarten Dauer, dann gilt hiermit als vereinbart, das der Auftraggeber das vereinbarte Dienstleistungshonorar in voller Höhe zu zahlen hat, als wenn die Dienstleistung ordnungsgemäß erbracht wäre. Das Honorar wird dann sofort mit Aussprechen der Kündigung fällig.

9. Mietverträge für Internetserver, Domains, Webseiten u.ä.
Mietverträge für Internetserver, Domains, Webseiten werden mit einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten vereinbart. Die Kündigungsfrist für alle Mietverträge beträgt jeweils 4 Wochen zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Das von camppartner.com OHG zur Verfügung gestellte Datenmaterial (Buchungsanfragen, Adressen, etc.) darf nur für den persönlichen Gebrauch und unter Beachtung des Datenschutzes verwendet, nicht jedoch an Dritte weitergeleitet oder verkauft oder zum sog. "Spamming" verwendet werden. Dies ist ein schwerer Verstoß gegen die Vertragsbedingungen. Ein Verstoß ist auch der Versand ungewünschter E-Mails an Internetteilnehmer.
Verstöße des Mieters berechtigen camppartner.com OHG zur sofortigen Vertragsauflösung (fristlose Kündigung).

10. Haftungsauschluß für Inhalte auf Internetservern, Domains, Webseiten
Für Inhalte auf gemieteten Internetservern, Domains, Webseiten, welche der Auftragnehmer im Auftrage des Auftraggebers , der Auftraggeber oder eine andere Person darstellt, haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber garantiert ausdrücklich, das die dargestellten Inhalte nicht gegen die bestehenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Gleichermaßen stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von jeglicher Haftung frei, die aus dem Betrieb gemieteter Internetserver, Domains, Webseiten o.ä. entsteht. Für verlinkte Seiten von unserer Hompage erklären wir ausdrücklich, dass wir auf die außerhalb unserer Internetpräsenz liegenden Seiten keinerlei Einfluss bezüglich deren Gestaltung und Inhalt haben und somit auch nicht verantwortlich sind. Sollte auf den von unserer Homepage verlinkten Seiten illegaler Inhalt verbreitet werden, so bitten wir darum, uns umgehend darüber zu benachrichtigen, damit wir die betreffenden Links entfernen können.

11. Haftung
11.1 Für etwaige Schäden haftet camppartner.com OHG für sich und ihre Erfüllungsgehilfen - gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung - nur, falls camppartner.com OHG oder ihre Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von camppartner.com OHG oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) nicht in grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Weise, so ist die Haftung durch camppartner.com OHG auf solch typische Schäden begrenzt, die für camppartner.com OHG bei Vertragsschluß vernünftiger Weise voraussehbar waren. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für den Schadensumfang. In den vorgenannten Fällen ist die Haftung für einen Vermögensschaden auf Euro 250,- beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften und einer Haftung von camppartner.com OHG nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2 Für den Inhalt der mit Hilfe des von camppartner.com OHG gesetzten Links anwählbaren URL (Ziffer 1 d. dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen) ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Soweit camppartner.com OHG eine Haftung gegenüber einem Dritten aufgrund der Verlinkung zu einem in irgendeiner Form rechtswidrigen Inhalt treffen sollte, ist der verantwortliche Kunde verpflichtet, camppartner.com OHG von allen hieraus resultierenden Schäden freizustellen.

12. Aufwandsentschädigungen, Spesen
Kosten für Aufwendungen, die zur Erfüllung der Dienstleistungen erforderlich sind, können an den Auftraggeber weiterberechnet werden. Hierzu gehören z. B. Reise- und Fahrtkosten, Hotelunterbringung und Spesen für Dienstleistungen, die außerhalb des Firmensitz erbracht werden.

13. Rechnungstellung, Zahlung
Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung bzw. nach der auf der Rechnung ausgedruckten Zahlungsbedingung vom Auftraggeber mit Scheck oder durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto, oder in bar zu leisten. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungspflicht seitens des Auftraggebers entbindet den Auftragnehmer von der weiteren Lieferpflicht. Es liegt in diesem Fall im Ermessen des Auftragnehmers den Vertrag zu wandeln oder auf Einhaltung zu bestehen.
Die monatlichen Kosten für Mietverträge werden vom Auftragnehmer per Lastschrifteinzugsverfahren vom vereinbarten Bankkonto eingezogen. Diese Zahlungsart kann auch für alle anderen Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart werden.
Wird von der bezogenen Bank eine zurecht eingereichte Lastschrift zurückgegeben befindet sich der Auftraggeber von dem Zeitpunkt der Rücklastschrift im Zahlungsverzug.

14. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug und im Falle einer Annahmeverweigerung eines Schecks werden sämtliche offenen Forderungen an den Auftraggeber zur sofortigen Zahlung in bar fällig. Bei Zahlungsverzug werden dem Auftraggeber Verzugszinsen ab Rechnungsdatum in Höhe banküblicher Überziehungsziehungszinsen berechnet.
Zahlungen gelten als an dem Tag geleistet, an dem der Auftragnehmer über den Betrag in voller Höhe verfügt. Zahlungen dürfen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, nur in Euro erfolgen. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen trägt der Auftraggeber. Andere Zahlungsweisen müssen schriftlich vereinbart und durch den Auftragnehmer bestätigt werden.
Sofern eine zurecht eingereichte Lastschrift von der bezogenen Bank zurückgegeben wird, stellt der Auftragnehmer die anfallenden Rücklastschriftkosten dem Auftraggeber in Rechnung.
Teilzahlungen auf Mietverträge gelten als nicht geleistet.
Der Auftragnehmer behält sich im Falle des Zahlungsverzugs folgende Rechte vor:
Bei der Nichteinhaltung von Mietverträgen bzw. bei der Rückgabe berechtigter Lastschriften den Zugriff auf den Mietgegenstand (Internet-Server, Domain, Webseite) ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzugs zu sperren und erst nach Ausgleich der Mietrückstände zzgl. Nebenkosten wieder freizugeben.
Den Arbeitsaufwand für die Deaktivierung bzw. Aktivierung des Mietgegenstandes entsprechend des gültigen Stundensatzes in Rechnung zu stellen.

15. Eigentumsvorbehalt
Warenlieferungen erfolgen unter verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers. Hierzu zählen auch für den Auftraggeber eingerichtete Internet-Domains. Eine Weiterveräußerung, bzw. Domain-Ummeldung ist nur mit der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers erlaubt.

16. Mängelrügen
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel, die nachweislich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere mit fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung festgestellt werden, sind unverzüglich - spätestens 14 Tage nach Erhalt der Waren - schriftlich und vorab fernmündlich mitzuteilen. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zahlungsrückbehalt nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Kaufpreis zulässig. Stellt das Handelsgeschäft ein solches unter Kaufleuten dar, so kann der Auftraggeber Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung keine Zweifel bestehen. Die Geltendmachung von berechtigten Mängelrügen unterbricht oder hemmt nicht den Lauf der Garantiefrist im Übrigen. Die gerügte Ware ist an den Auftragnehmer mit Rechnungskopie und einer Kopie der Mängelrüge einzusenden bzw. anzuliefern. Der Auftragnehmer behält sich die Entscheidung über Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Wandlung vor.

17. Gewährleistung
Wenn mit der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung nichts anderes vereinbart ist gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbedingungen ab Rechnungsdatum für einwandfreies Arbeiten der vom Auftragnehmer gelieferten Geräte und Waren in Bezug auf Material und Verarbeitung. Für Ersatzteile, sowie für Reparaturen und Ersatzlieferungen, die nach Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist erfolgen, gelten ebenfalls die gesetzlichen Bedingungen ab Lieferzeitpunkt bzw. Tag der Beendigung der Reparatur. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber oder ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art oder Reparaturen an der Ware vornimmt oder die Ware unsachgemäß behandelt oder sie schädlichen Einflüssen aussetzt. Von der Garantie ausgenommen sind Halbleiterbausteine sowie nach Inbetriebnahme abnutzbare Teile wie Gummi, Sicherungen, Batterien etc. Der Auftragnehmer behält sich die Entscheidung über Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Wandlung vor. Die beanstandete Ware ist an den Auftragnehmer mit Rechnungskopie und einer Beschreibung der Beanstandung einzusenden bzw. anzuliefern. Zu Unrecht beanstandete und eingesandte Ware wird auf Rechnung des Auftraggebers zurück gesandt.
 
18. Grundlage der Gewährleistung bei Softwareprogrammen
Nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand können Fehler in Softwareprogrammen nicht völlig ausgeschlossen werden. Ferner sichert der Auftragnehmer weder bestimmte Eigenschaften der Softwareprogramme noch ihre Tauglichkeit für Kundenzwecke oder -bedürfnisse zu.

19. Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sowie seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Beratung, Schulung, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung) insbesondere auch für indirekte oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.

20. Sonstiges
Werden einzelne Bestimmungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen. Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

21. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungort für Lieferungen und Zahlungen ist Grömitz. Der Gerichtsstand bei Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit des Vertrages oder diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen betreffen, ist  Lübeck, sofern für die jeweilige Geschäftsbeziehung keine anderen gesetzlichen Regelungen gelten. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen unter Ausschluß etwaiger anderer nationaler Rechte allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (BKG, EKAG, jeweils in gültiger Fassung) wird ausgeschlossen.


Grömitz, den 01.12.2009